Allgemeine Geschäftsbedingungen
Für Hundeauslaufservice
Von Dogwalker Berlin
(nachfolgend Dogwalker genannt)
1. Während der Betreuungszeit vom Dogwalker bleibt der Tierhalter der Eigentümer im Sinne von § 833 BGB (Tierhaltergefährdungshaftung) und versichert, dass sein Tier frei von ansteckenden Krankheiten, Parasiten und schutzgeimpft ist. Des Weiteren setzt der Dogwalker voraus, dass gesetzliche Bestimmungen (wie steuerliche Anmeldung, Versicherung- und Chippflicht) eingehalten werden.
2. Der Dogwalker verpflichtet sich, den Hund Art- und Verhaltensgerecht zu halten und das Tierschutzgesetz, sowie dessen Nebenbestimmungen zu beachten.
3. Richtet der Hund beim Dogwalker Schäden an (z.B. zerbissene Autoinnenteile, Polstermöbel etc.) so haftet hierfür allein der Tierhalter.
3.1. Richtet der Hund durch sein Verhalten einen Schaden an anderen Tieren bzw. Hunden an, die dem Rudel angehören oder auch nicht, welcher ausschließlich auf diesen Hund (z.B. durch aggressives Verhalten etc.) zurückzuführen ist und eindeutig belegt werden kann (durch den Dogwalker oder/und anderen Zeugen), so übernimmt der Dogwalker keine Haftung für den Zwischenfall, sondern reicht diesen an den Tierbesitzer und dessen Versicherung zur Regulierung weiter.
4. Hält der Dogwalker eine tierärztliche Behandlung für notwendig, so willigt der Tierhalter bereits jetzt schon darin ein, alle entstehenden Kosten der Behandlung zu übernehmen.
5. Der Tierbesitzer hat den Dogwalker über sämtliche Besonderheiten vollständig zu informieren (z.B. Verhaltensauffälligkeiten, Krankheiten, Läufigkeit etc.). Tut er dies nicht, fallen sämtliche Schäden und Kosten, die aus diesem Kontext entstehen, auf den Tierhalter zurück.
5.1. Läufige Hündinnen werden grundsätzlich nicht mitgenommen. Sollte die Läufigkeit der Hündin vom Besitzer nicht rechtzeitig bemerkt, und dem Dogwalker angezeigt werden, so übernimmt der Dogwalker für die Folgen eines Deckung Aktes keine Haftung.
5.2. Der Dogwalker muss umgehend über alle ansteckenden Krankheiten, Ungezieferbefall etc. informiert werden. Für etwaige Schäden, die durch Unterlassen der Anzeigepflicht entstehen, haftet der Hundebesitzer (z.B. Behandlungskosten anderer Rudelhunde).
6. Der Dogwalker wird nach besten Wissen und Gewissen auf Ihren Hund Obacht geben. Sollte trotzdem ein Hund entweichen, wird der Besitzer des Hundes unverzüglich benachrichtigt, gegeben falls auch die Polizei und die Tiersammelstelle des Tierheims Berlin und die Suche nach dem Hund aufgenommen. Für unverschuldetes Entweichen des Hundes, sowie Schäden die dadurch entstehen können und gesundheitliche Folgen wird keine Haftung übernommen.
7. Der Dogwalker übernimmt keine Haftung für Verletzungen, die beim Spielen, Toben und Spazierengehen im Freiland nicht auszuschließen sind, wie auch Verletzungen aus Raufereien mit anderen Tieren (Haustiere/ Wildtiere).
8. Die Absage von vereinbarten Terminen muss spätestens 24 Stunden im Voraus erfolgen, außer bei Läufigkeitsfeststellung oder Erkrankung des Hundes. Wird diese Frist überschritten, behält sich der Dogwalker das Recht vor, eine Aufwandsentschädigung in Höhe des Tagessatzes zu erheben.
9. Die Tagespreise werden wöchentlich am letzten vereinbarten Betreuungstag entrichtet. Ist der Kunde mit der Zahlung in Verzug geraten, behält sich der Dogwalker vor für weitere Termine Vorauszahlungen zu verlangen. (Bei Urlaubsbetreuung wird die Zahlungsart separat abgesprochen.) Die Kosten für das Monatsabo sind zum 1. eines jeden Monats im Voraus zu entrichten.
Das Monatsabo ist ein Festpreis unabhängig von Urlaub, Krankheit, Feiertage und anderweitigen Ausfällen der Dogwalker. Eine Rückerstattung der nicht genutzten Abotage erfolgt nicht. Das Monatsabo beinhaltet 26 Urlaubstage der Dogwalker pro Jahr. Für diese Tage findet keine Rückerstattung statt. Es besteht die Möglichkeit das Monatsabo innerhalb eines Monats zum Monatsende zu kündigen.
10. Bei extremen Wetterlagen macht der Dogwalker den Auslaufservice täglich vom Wetter (wie z.B. Blitz- Eis, Hitzewelle, Starkregen etc.) abhängig. Die Besitzer werden am Morgen informiert, wenn der Dogwalker entscheidet, dass die Witterungsverhältnisse zu schlecht sind, um loszufahren.
11. Der Dogwalker darf während der Betreuung Fotos und Videos von dem Hund aufnehmen. Der Auftraggeber ist mit der Veröffentlichung dieser Aufnahmen auf der Webseite oder anderen Medien (Facebook, Instagram, Zeitungsartikel etc. ) einverstanden.
12. Der Auftraggeber erklärt sich Einverstanden mit Dogwalker-Berlin über Whats App (in sofern vorhanden) zu kommunizieren. Sollte der Verwendung widersprochen werden, so hat der Kunde dies formlos schriftlich dem Dogwalker mitzuteilen.